Gasleitungen und -gerÀte einmal im Jahr in Augenschein nehmen
Laut Verkehrssicherungspflicht ist der HauseigentĂŒmer oder Verwalter verantwortlich fĂŒr die regelmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung der Anlage. Kommt dieser seiner Aufsichtspflicht nicht nach, dann haftet er finanziell, falls jemand zu Schaden kommt. Der Gaskreislauf sollte einmal im Jahr ĂŒberprĂŒft werden: Sind die Hebel, Ventile und AnschlĂŒsse frei zugĂ€nglich, sind alle Leitungen in Ordnung, brennt die Flamme im Gasboiler in durchgehendem Blau? Mit der Checkliste des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) können Laien die wichtigsten Schritte selber erledigen. Im Zweifelsfall sollte aber unbedingt das Urteil von Fachleuten eingeholt werden, anstatt MĂ€ngel zu ignorieren oder gar selbst Hand anzulegen.
Kontrollen durch Schornsteinfeger und Fachhandwerker
Fachlich zustĂ€ndig sind sowohl die Schornsteinfeger und als auch die Fachhandwerker fĂŒr SanitĂ€r, Heizung und Klimatechnik. Der Schornsteinfeger kontrolliert, dass die Abgase nicht zu viel Kohlenmonoxid enthalten und ungehindert aus dem Haus abziehen können. Der Handwerker reinigt die Anlage und ĂŒberprĂŒft, ob sĂ€mtliche Gasleitungen dicht sind. Laien können zwar riechen, wenn die Duftstoffe, die dem geruchsneutralen Erdgas beigemischt werden, in die Luft entweichen â ein feines Leck in der Leitung wĂŒrden sie jedoch nicht finden.
GrĂŒndliche Kontrolle alle zwölf Jahre
Die turnusmĂ€Ăige Wartung der Anlage durch Schornsteinfeger und Handwerker findet meistens jĂ€hrlich statt, je nach Anlage sind aber auch andere Intervalle möglich. Ăblicherweise schlieĂen Hausbesitzer dafĂŒr einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Unternehmen. Vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sowie alle zwölf Jahre wird ein grĂŒndlicherer Check fĂ€llig. Die SHK-VerbĂ€nde bieten das zum Beispiel unter dem Label âGas ganz sicherâ im Rahmen des bundesweit angelegten Programms Wir checken fĂŒr Deutschland an.
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