Banner - Martin Gerber
Bild/Logo
Sie befinden sich hier: >>

Abluftgeräte vs Feuerstätte

Ablufthauben oder Trockner oder Belüftungsanlage und Feuerstätten geht das?


Feuerstätten dürfen nicht in Wohnungen oder Räumen aufgestellt werden, aus denen Dunstabzugsanlagen oder andere Anlagen mit Hilfe von Ventilatoren Luft absaugen, es sei denn, die Betriebssicherheit wird durch eine geeignete Lüftungsanlage sichergestellt. 

Da die Ventilatoren, die auch in Dunstabzugsanlagen eingebaut sind, einen höheren Unterdruck als der Schornstein erzeugen können, besteht die Gefahr von hochgiftigem Abgasaustritt in den Aufstellraum der Feuerstätte. CO oder auch Kohlenmonoxyd ist Farblos, Geruchslos, Geschmacklos und somit durch den Menschen nicht wahrnehmbar. 

Ein gemeinsamer, gefahrloser Betrieb kann nur unter folgenden Voraussetzungen genehmigt werden: 

1. Es wird eine Dunstabzugsanlage verwendet, die nur im Umluftbetrieb arbeitet.

2. Die Dunstabzugsanlage oder der Ventilator wird über einen Unterbrecherkontakt an einem Fenster so  schaltet, dass ein Betrieb nur bei geöffnetem oder gekipptem Fenster möglich ist und kein höherer Unterdruck als 4Pa im Raum entstehen kann.

3. Oder Messtechnisch nachgewiesen wird das kein höherer Unterdruck als 4PA entstehen kann.

Die Feuerungsverordnung - FeuVO (§ 4 Aufstellen von Feuerstätten) schreibt daher vor:

Das bei gleichzeitigem Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte (z.B. Gastherme, Holzkohleofen) und Abluftventilatoren (z.B. Dunstabzugshaube) muss in einer Wohnung / Haus gewährleistet sein, dass kein Kohlenmonoxyd aus der Feuerstätte entzogen wird kann.




Sollten Sie diesen Text lesen können,
so ist Ihr Adobe Acrobat Reader nicht richtig installiert.
PDF öffnen


Fensterkontaktschalter